Wann dürfen kontrollbeamte eine fahrerkarte einbehalten
Kontrollbeamte dürfen eine Fahrerkarte einbehalten, wenn sie der Meinung sind, dass der Fahrer gegen bestimmte Verkehrsvorschriften verstoßen hat. Dazu gehören unter anderem das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Fahren ohne Versicherung. Wenn ein Fahrer eine Verkehrsregel verletzt hat, kann der Kontrollbeamte die Fahrerkarte einbehalten, um den Fahrer zur Rechenschaft zu ziehen. In manchen Fällen kann die Fahrerkarte auch eingezogen werden, um den Fahrer daran zu hindern, weitere Verkehrsregeln zu verletzen. In solchen Fällen kann die Fahrerkarte auch vorübergehend einbehalten werden, bis der Fahrer die entsprechende Verkehrsordnung einhält.