Wann dürfen sie die nebelscheinwerfer einschalten
Nebelscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite durch schlechtes Wetter, Nebel oder Schneefall auf weniger als 50 Meter reduziert ist. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Nebelscheinwerfer bieten eine bessere Sichtbarkeit und erhöhen somit die Sicherheit im Straßenverkehr. Sie können nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite aufgrund schlechter Witterungsbedingungen auf weniger als 50 Meter reduziert ist. Wenn die Sichtweite jedoch größer als 50 Meter ist, müssen die Nebelscheinwerfer ausgeschaltet werden.